Jeder vierte Erwerbstätige ist in Deutschland im Durchschnitt von Berufsunfähigkeit betroffen
Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung im Vergleich
Nur rund jede zehnter Fall von Berufsunfähigkeit ist auf einem Unfall zurück zu führen. Daher sollte genau geprüft werden, ob eine Unfallversicherung einen hinreichenden Versicherungsschutz bietet. Leider machen sich die meisten viel zu wenig Gedanken über eine krankheitsbedingte Unfähigkeit, zukünftig weiter in dem ursprünglich erlernten Beruf tätig zu sein. Die Zahlen sprechen aber für die Notwendigkeit, darüber mehr nachzudenken. Jeder vierte Erwerbstätige ist in Deutschland im Durchschnitt von Berufsunfähigkeit betroffen!
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte also nicht als Nischen- oder Luxusprodukt auf dem Versicherungsmarkt betrachtet werdne, vielmehr sollte eine solche Absicherung wie eine Haftpflichtversicherung oder Krankenzusatzversicherung bereits als Standard gelten.
Der Abschluss einer Unfallversicherung wird oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen. Dieser Schluss ist aber flasch. Denn eine Unfallversicherung leistet nur bei nur bei Vollinvalidität oder Teilinvalitdität infolge eines Unfalles. Eine Versicherungssumme von beispielsweise 200.000 Euro wird aber nur gezahlt, wenn die Krankheit als unmittelbare Folge des Unfalles verursacht wurde. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unerläßllich, da nur diese leistet bei einer Berufsunfähigkeit auf Grund einer Erkrankung oder psychischen Leiden. Der Anteil der Berufsunfähigen, bei dem die Versicherung zum Unfallschutz nicht greifen würde, liegt bei rund 90 %. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch deshalb sinnvoll, weil diese eine monatliche Rente zahlt und nicht einmalig einen hohen Beitrag. Insofern stellt sie den Charakter einer Ersatzentlohnung dar.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist also mit anderen Worten mehr wert als eine Unfallversicherung.
Beim Berufsstatus der Beamte sollte aber darauf geachtet werden eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Nur diese spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte stellt sicher, dass Beamte, die ihren Dienst nicht mehr ausüben können eine andere Tätigkeit nachgehen müssen. Hat z. B. ein Polizist eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung und keine Dienstunfaehigkeitsversicherung, so kann es u. U. sein, dass der Beamte keine Leistung aus der Versicherung erhält.. Dies hängt zusammen mit dem Begriff der "Dienstunfähigkeit". Kann z. B. ein Polizist auf Grund von psychischen Belastungen und Überforderung keinen Streifdienst mehr leisten, so kann es sein, dass er in den Telefondienst versetzt wird, wenn er keine Dienstunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Klausel abgeschlossen hat.
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