Der Leistungskatalog für gesetzliche Krankenkassen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen, also der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen, sind im fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Zunächst wird hiermit die medizinische Grundversorgung der deutschen Bundesbürger sichergestellt. Dabei handelt es sich hier lediglich um Eckpunkte, eine genaue Auflistung der einzelnen Leistungen erfolgt nicht. Vielmehr obliegt es den gesetzlichen Krankenkassen, anhand der Vorgaben ein eigenes Leistungsspektrum zu entwerfen.
Grundsätzlich stehen die Vorbeugung und Behandlungen von Krankheiten im Vordergrund. Der Fokus wird dabei unter anderem auf ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnerkrankungen und Kieferchirurgie, Rehabilitationen und auf die Früherkennung von Krankheiten gelegt. Unabhängig von den vorgeschriebenen Regelleistungen ist es den gesetzlichen Krankenversicherungen gestattet, eigene Vorsorgeprogramme ins Leben zu rufen, die zum einen die Versorgung der Versicherungsnehmer unterstützen und zum anderen neue Mitglieder bringen sollen.Die Richtlinien des Leistungskataloges für die gesetzlichen Krankenkassen werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist als das höchste Gremium im Bereich der selbstverwaltenden Krankenkassen und Ärzte anzusehen. Neben den Festlegungen im Leistungskatalog, dient diese Organschaft ferner zur Qualitätssicherung des deutschen Gesundheitswesens. Im Zuge der Gesundheitsreform 2004 wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die Kriterien des Leistungskataloges in das fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen. Durch deren gesetzliche Gültigkeit sind sowohl Krankenkassen, Ärzte und auch Versicherungsnehmer an diesen Rahmenbedingungen gebunden.
Der Leistungskatalog für gesetzliche Krankenkassen durchläuft jedoch mehrere Instanzen, bevor ein endgültiger Beschluss getroffen wird. An erster Stelle werden Empfehlungen für eine ganzheitliche Versorgung der Versicherungsnehmer ausgesprochen. Die Empfehlungen orientieren sich an Erfahrungswerten, technisch-medizinischen Fortschritt sowie an finanziellen Rücklagen und liquiden Mitteln. Zusammengefasst werden diese an den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Beschlussfassung weitergeleitet. Beaufsichtigt wird dies durch das Bundesministerium für Gesundheit. Auch nach der Beschlussfassung und der Freigabe durch das Bundesministerium für Gesundheit unterliegen die Richtlinien des Leistungskatalogs ständiger Beobachtung Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Qualität spielen eine wesentliche Rolle. Im Einzelnen sind folgende Eckpunkte in den Leistungskatalog aufgenommen wurden: Arzneimittel, Hilfsmittel, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbrüche, Gesundheitsförderung, häusliche Krankenpflege, Erstattung von Fahrtkosten, Rehabilitation (einschließlich Kur), Haushaltshilfen, ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz, Kieferorthopädie, Leistungen in der Mutterschaft sowie Krankengeld, in Form von Lohnfortzahlungen. Praktisch sind dies alles Leistungen, die auch von einer Privatkrankenkasse ausgeführt werden. Durch das knapp bemessene finanzielle Budget der gesetzlichen Krankenkassen liegt der Fokus zunächst auf einer optimalen Versorgung mit den geringsten finanziellen Aufwendungen. Die Privatkrankenversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern auch innovative und teure Behandlungsmethoden an.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat genauso wie die privat Krankenversicherung Vor- und Nachteile, nichts desto trotz ist eine sehr gute Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen gegeben, auch wenn nicht explizit auf die individuellen Bedürfnisse Einzelner eingegangen werden kann.
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